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Wann werden elektrische Kleinstfahrzeuge in Deutschland legalisiert?

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Man sieht sie bereits regelmäßig über die Straßen in Deutschland rollen, dennoch sind sie eigentlich verboten. Die Rede ist von elektrischen Kleinstfahrzeugen wie Hoverboards, elektrischen Scootern und Monowheels. Die Fahrzeuge sind in der Lage, den Stau in unseren Innenstädten zu reduzieren und das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs aufzuwerten. Insbesondere hochwertige und innovative Fahrzeuge bieten einen Mehrwert für urbane Mobilität.

Trotzdem wird in der Politik seit langem über die Frage diskutiert, wie eine Zulassung solcher elektrischer Kleinstfahrzeuge möglich ist. Im Augenblick ist die Nutzung jeglicher Art von elektrischen Fahrzeugen, die schneller als 6 km/h fahren und keine Zulassung mit Nummernschild bekommen, auf öffentlichen Straßen verboten. Die Benutzung im Straßenverkehr (auch auf dem Gehsteig) kann hohe Strafen zur Folge haben.

Das soll sich noch dieses Jahr ändern. Offizielle Angaben aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt es nicht (Stand 06.09.2018). Jedoch wird aus diversen Quellen (u.a. in der Antwort des Bundestages auf die kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bestätigt, dass der Erlass der Verordnung zur Zulassung dieser Fahrzeugklasse noch im Jahr 2018 kommen wird. Es soll damit die “Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge” geschaffen werden.

Der Entwurf ist noch nicht öffentlich einsehbar, es sind allerdings schon einige Informationen vorab verfügbar. Die Geschwindigkeit der Fahrzeugklasse muss zwischen 12 km/h und 20 km/h liegen. Diese Geschwindigkeit ist ein sinnvolle Mitte zwischen schnellem Vorankommen und Sicherheit. Auch muss es in Deutschland zwingend eine Halte- oder Lenkstange geben, an der der Nutzer sich festhalten kann. Wenn der Entwurf so verabschiedet würde, hätten Hoverboards keine Chance auf eine Straßenzulassung.

Und wie sieht es in anderen Ländern aus?

Die meisten anderen Länder der EU haben die Zulassung von solchen Fahrzeugen schon seit längerer Zeit geregelt. Das heißt, dass elektrische Kleinstfahrzeuge in den meisten Ländern problemlos auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen. In manchen Ländern, wie z. B. Finnland, ist ein Helm Vorschrift. Wichtig: Bevor Sie ein solches Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen, machen Sie sich immer mit den Vorschriften des jeweiligen Landes vertraut.

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