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push! – Das Stipendium für dein Start-up in Hessen
© © Marvin Meyer - unsplash
Jedes Start-up basiert auf einer innovativen Idee. Doch sie allein ist noch kein Garant für ein erfolgreiches Unternehmen. Eine solche Idee muss vielmehr wohldurchdacht und ausgearbeitet werden, um daraus ein marktfähiges Geschäftsmodell werden zu lassen. All das erfordert von jeder Gründerin und jedem Gründer viel Engagement und vor allem eines: ausreichend Zeit. push! ist deine Chance: Das Start-up-Stipendium des Landes Hessen hilft dir, deine Idee zu einem tragfähigen Geschäftsmodell zu entwickeln. Durch einen einmaligen Zuschuss von bis zu 40.000 € binnen eines Jahres gewinnst du Zeit, in der du deinem Start-up die volle Aufmerksamkeit widmen kannst – um dein Unternehmen ein gutes Stück voranzubringen.
Ziel der Förderung
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) will das Innovationspotenzial durch Start-ups stärken, um Wirtschaftskraft, Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Ziel ist, die Anzahl erfolgreicher Start-ups in Hessen zu erhöhen.
Was wird gefördert?
Das Stipendium ist ein Zuschuss zur Entwicklung und Umsetzung von innovativen Geschäftsmodellen und zum Auf- und Ausbau des Start-ups (Zuwendungszweck). Es soll in der Frühphase einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Der Projektzeitraum ist auf zwölf Monate begrenzt. Stipendien werden an Start-ups mit innovativen, wirtschaftlich verwertbaren und nachhaltigen Geschäftsmodellen vergeben. Darunter fallen technologische und nichttechnische Innovationen, insbesondere neuartige Produkte, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingangebote.
Besonders förderwürdig sind Start-ups, die einen Beitrag zur Lösung drängender Zukunftsfragen leisten (insbesondere Nachhaltigkeit entsprechend der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – Sustainable Development Goals)). Bezuschusst werden Ausgaben, die nach dem Erteilen des Zuwendungsbescheids anfallen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Start-ups als juristische Person und natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung. Die Unternehmen dürfen maximal fünf Jahre alt sein und müssen innovative Geschäftsmodelle entwickeln. Die Antragsteller/-innen müssen die Kriterien kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)1 erfüllen und ihren Sitz in Hessen haben oder spätestens bis drei Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids in Hessen einrichten. Jedes Start-up kann das Gründerstipendium nur einmalig in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen vom Gründerstipendium sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben oder bei denen die Verpflichtung dazu besteht. Ebenso ausgeschlossen sind Anträge von natürlichen Personen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder hierzu verpflichtet sind.