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Neue Beratungsförderung für Jungunternehmen
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Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie wird voraussichtlich am 01. Januar 2016 in Kraft treten.
Wer wird gefördert?
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Was wird gefördert?
Die Beratung junger und etablierter Unternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
- Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
- Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden.
Unternehmenssicherungsberatung
- Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten eine Beratungsförderung zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
- Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Detaillierte Informationen finden Sie ab Anfang 2016 auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dieser Beitrag stammt vom BMWi-Existenzgründungsportal, http://www.existenzgruender.de. Hier finden Sie den Artikel.