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With a little Help

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Bund und Länder unterstützen den Start in die unternehmerische Selbständigkeit durch Förderprogramme. Dabei handelt es sich meistens um Darlehen, aber auch um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Hier gibt's einen Überblick:


Beratungsförderung

Vor der Geschäftseröffnung

Die Bundesländer bieten entweder einen Zuschuss zu den Beratungskosten oder kostenfreie Beratung für Gründerinnen und Gründer an. Voraussetzung: Das Unternehmen darf noch nicht gegründet sein.

» Beratungsförderung vor der Gründung

 

Nach der Geschäftseröffnung

Wer sein Unternehmen gestartet hat, kann Mittel aus dem Gründercoaching Deutschland beantragen. Es wendet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer in der Start- und Festigungsphase.

» Gründercoaching Deutschland

Seit 1. Januar 2016 werden die Programme Gründercoaching Deutschland, Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch und Turn- Around-Beratung zu einem einheitlichen Beratungsförderprogramm des Bundes zusammengeführt.

» Eckpunkte der Gründungs- und Mittelstandsberatung 2016

 

Innovative Start-ups

EXIST-Gründerstipendium

Für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Das EXIST-Gründerstipendium wird durch den Europäischen Sozialfonds ko-finanziert.

Besonderheit: Die Förderung besteht aus einem Stipendium plus Kinderzuschlag sowie der Erstattung von Sachausgaben oder Coaching-Kosten. Der Antrag wird über die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gestellt, an der sich die Gründerin oder der Gründer befindet.

Weitere Informationen:

» EXIST-Gründerstipendium

 

EXIST-Forschungstransfer

Für herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. EXIST-Forschungstransfer wird durch den Europäischen Sozialfonds ko-finanziert.

Besonderheit: EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen. Der Antrag wird über die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gestellt, an der sich die Gründerin oder der Gründer befindet.

Weitere Informationen:

» EXIST-Forschungstransfer

 

Startkapital für Gründungen

ERP-Gründerkredit – StartGeld

Für Existenzgründungen sowie Unternehmensfestigungen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Darlehenshöhe: max. 100.000 Euro. Ist der Finanzierungsbedarf höher, kommt der ERP-Gründerkredit – Universell infrage.

Besonderheit: Die Gründung kann auch zunächst im Nebenerwerb erfolgen, muss aber mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein. Das StartGeld kann auch dann bewilligt werden, wenn keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Der Zinssatz ist fest.

 

ERP-Gründerkredit – Universell

Für Existenzgründungen sowie Unternehmensfestigungen in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Darlehenshöhe: max. 25 Mio. Euro

Besonderheit: Im Unterschied zum ERP-Gründerkredit – StartGeld müssen Gründerinnen und Gründer bankübliche Sicherheiten für die gesamte beantragte Kreditsumme zur Verfügung stellen. Der Zinssatz orientiert sich an der Bonität und den Sicherheiten des Antragstellers.

 

ERP-Kapital für Gründung

Zur Finanzierung von Investitionen (z. B. Grundstücks-und Gebäudekosten, Kosten für Betriebs-und Geschäftsausstattung) und Markterschließung in den ersten drei Jahren nach der Gründung. Darlehenshöhe: max. 500.000 Euro

Besonderheit: Das „ERP-Kapital für Gründung“ wird – rein „bankentechnisch“ – dem Eigenkapital des Unternehmens zugerechnet. Damit fällt es leichter, weitere Kredite zu erhalten. Bankübliche Sicherheiten sind nicht notwendig. Der Zinssatz ist vergünstigt.

Weitere Informationen:

» www.foerderdatenbank.de

 

Startkapital für Kleingründungen

Mikromezzaninfonds Deutschland

Beim Mikromezzaninfonds handelt es sich nicht um ein Darlehen, sondern um eine stille Beteiligung durch eine mittelständische Beteiligungsgesellschaft.

Besonderheit: Die Beteiligung wird in der Bilanz des Gründers als Eigenkapital ausgewiesen und erleichtert damit eine eventuelle weitere Kreditaufnahme. Die Antragstellung wird bei der mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in dem Bundesland gestellt, in dem das Unternehmen seinen Sitz haben wird. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Beteiligungssumme: max. 50.000 Euro

Weitere Inofrmationen:

» Mikromezzaninfonds Deutschland

» eMagazin „Ins Schwarze getroffen: der Mikromezzaninfonds Deutschland“

 

Mein Mikrokredit

„Mein Mikrokredit“ ist für alle kleinen und jungen Unternehmen gedacht, die über ihre Banken keine Kredite erhalten. Insbesondere von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sollen unterstützt werden.

Besonderheit: „Mein Mikrokredit“ wird nicht bei Banken oder Sparkassen, sondern bei einem Mikrofinanzinstitut beantragt. Dabei handelt es sich u.a. um Gründungszentren, Genossenschaften oder Unternehmensberatungen. Zum Teil findet eine intensive und kontinuierliche Betreuung durch das jeweilige Mikrofinanzinstitut statt. Darlehenshöhe: max. 20.000 Euro

Weitere Infomationen:

» Mein Mikrokredit

 

Gründung aus Arbeitslosigkeit

Gründungszuschuss

Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit(ALG-I-Empfänger).

Besonderheit: Antragsteller müssen bei Aufnahme der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (kein ALG II) von mindestens 150 Tagen haben. Für die Bewilligung des Gründungszuschusses muss eine fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Weitere Informationen:

» Gründungszuschuss

 

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld unterstützt arbeitslose Menschen, die ALGII beziehen, beim Einstieg in die Selbständigkeit.

Besonderheit: Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für höchstens 24 Monate. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden.

Weitere Informationen:

» Einstiegsgeld

 


Dieser Artikel stammt aus dem eMagazin "erfolghoch2" Ausgabe August 2015 des Existenzgründerportal des BMWi. Hier finden Sie den originalen Artikel.

StartGreen ist das Online-Informations- und Vernetzungsportal des Borderstep Instituts für die grüne Gründungsszene in Deutschland. Hier informieren und vernetzen sich grüne Gründerinnen und Gründer, grüne Start-ups, grüne Investorinnen und Investoren und Finanzierende, nachhaltig orientierte Gründungszentren u.v.m. um ihr Wissen und ihre Erfahrungen auszutauschen.

Dieses Projekt wurde gefördert durch
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