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Entschädigung für Atomausstieg

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Die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke haben nur einen geringen Anspruch auf Entschädigungen wegen des 2011 beschlossenen beschleunigten Atomausstiegs. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Demnach müssen zumindest Vattenfall und RWE für Reststrommengen entschädigt werden, die ihren Meilern beim ersten Atomausstiegsbeschluss im Jahr 2002 zunächst zugeteilt und 2011 wieder gestrichen wurden. Experten beziffern die Gesamtsumme auf bis zu 2,5 Milliarden Euro.

Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte im Jahr 2002 den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und dazu mit den Kraftwerksbetreibern Restlaufzeiten festgelegt. Ende 2010 hob die dann schwarz-gelbe Bundesregierung diesen Konsens auf und verlängerte die Akw-Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre. Nur rund sieben Monate später machte dieselbe Regierung nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima die Laufzeitverlängerungen rückgängig, verfügte die sofortige Abschaltung mehrerer Meiler und legte Abschaltdaten für die anderen fest. Den Ausstieg aus dem Ausstieg durfte der Gesetzgeber laut Urteil nach Fukushima entschädigungslos zurücknehmen: Durch feste Abschalttermine für Atommeiler und die Rücknahme der Laufzeitverlängerung habe der Gesetzgeber dem Leben der Bevölkerung und dem Schutz der Umwelt Rechnung getragen und damit eine “Risikominderung von ganz erheblichem Ausmaß erreicht”.

Dem Urteil zufolge verletzte der beschleunigte Atomausstieg aber die “Eigentumsgarantie” noch nicht verbrauchter Stromerzeugungskontingente, die den Unternehmen beim Ausstieg von 2002 gesetzlich zugebilligt worden waren. Daher müsse beim Atomgesetz bis Ende Juni 2018 nachgebessert werden, befanden die Verfassungsrichter. Auch für Investitionen, die während der zwischenzeitlich beschlossenen Laufzeitverlängerung getätigt wurden, werden laut Urteil unter Umständen Entschädigungen fällig. Der Kraftwerksbetreiber Vattenfall hat demnach Anspruch auf eine Entschädigung, die einer rund viereinhalbjährigen Laufzeit des Akw Krümmel entspricht. Krümmel war nach Verabschiedung des beschleunigten Atomausstiegs umgehend stillgelegt worden. Für den Energiekonzern RWE sehen die Richter Anspruch auf eine Entschädigung für eine Laufzeit des Meilers Mülheim-Kärlich von etwa vier Jahren, weil dem Kraftwerk damals im Rahmen eines Vergleichs in einem Rechtsstreit Reststrommengen zugewiesen worden waren. Diese Reststrommengen stünden insoweit unter einem besonderen Eigentumsschutz.

Den Verfassungshütern zufolge sind neben Ausgleichszahlungen auch entsprechende Laufzeitverlängerungen für die Kraftwerke oder der Verkauf der Reststrommengen an andere Unternehmen denkbar. Weil der dritte Kläger Eon seine 2002 zugebilligten Reststrommengen für betroffene Atomkraftwerke auf seine anderen Anlagen umverteilen kann, hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt auch für den vierten Akw-Betreiber, EnBW, der in Karlsruhe aber nicht geklagt hatte. Der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer bezeichnete den zugebilligten Schadenersatz als “Randerscheinung eines richtigen Atomausstiegs”. Er begrüße ausdrücklich, dass das Gericht die Akzeptanz der Bevölkerung  “als relevantes Kriterium für die Politik” anerkannt habe, sagte Krischer nach der Urteilsverkündung . Der Atomexperte Heinz Smital von Greenpeace warnte davor, die nun RWE und Vattenfall zugebilligten Reststrommengen an andere Betreiber verkaufen zu lassen. “Wenn die Atomkraft so gefährlich ist, ist es ein falscher Weg, die Kraftwerke weiter laufen zu lassen”, sagte Smital.

Von Jürgen Oeder


Dieser Beitrag stammt vom Informationsportal CSR NEWS. Hier finden Sie den Originalartikel.

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