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Die Zukunft für kleine und mittlere Unternehmen gestalten
© © Ryoji Iwata - unsplash
Start-ups, Handwerksbetriebe, Dienstleister, Gewerbetreibende und Freiberufler - sie alle gehören zum deutschen Mittelstand. Sie prägen mit ihrer Vielfalt, ihrem Erfolg und ihrer Innovationskraft unsere Wirtschaft und Gesellschaft.
Nichts desto trotz stellen Globalisierung, Digitalisierung und demografischer Wandel kleine und mittlere Unternehmen vor viele neue Herausforderungen. Hinzu kommen der Generationenwechsel in den Unternehmen, Fachkräfteengpässe oder auch bürokratische Anforderungen. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt daher in seinem kürzlich veröffentlichten „Aktionsprogramm Zukunft Mittelstand“ zehn Handlungsfelder vor, die die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen weiter verbessern sollen.
Nichts desto trotz stellen Globalisierung, Digitalisierung und demografischer Wandel kleine und mittlere Unternehmen vor viele neue Herausforderungen. Hinzu kommen der Generationenwechsel in den Unternehmen, Fachkräfteengpässe oder auch bürokratische Anforderungen. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt daher in seinem kürzlich veröffentlichten „Aktionsprogramm Zukunft Mittelstand“ zehn Handlungsfelder vor, die die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen weiter verbessern sollen.
Aktionsprogramm Mittelstand - 10 Handlungsfelder
1 - Unternehmergeist fördern
2 - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung verstärken, Unternehmensfinanzierung sichern
3 - Die Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs unterstützen
4 - Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vorantreiben
5 - Die Digitalisierung nutzen und gestalten
6 - Innovationskraft stärken
7 - Chancen der Globalisierung nutzen
8 - Europäische Mittelstandspolitik mitgestalten
9 - Mittelstand in strukturschwachen Regionen stärken
10 - Neue Geschäftsfelder im Rahmen der Energiewende entwickeln
Beispiel: Unternehmergeist fördern
Um das Gründungsgeschehen in Deutschland wieder auf Trab zu bringen wurden im vergangenen Jahr verschiedene Programme und Initiativen umgesetzt, weitere sind in Planung. Zu den insgesamt acht Maßnahmen gehören u.a. die Initiative „Neue Gründerzeit". Das BMWi möchte damit zusätzliche Akzente setzen, um die Startbedingungen von Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmensnachfolgern zu verbessern. Die öffentliche Wahrnehmung und die Effizienz der Maßnahmen sollen dabei erhöht werden. Eine weitere Maßnahme zielt auf die Förderung von Hightech-Gründungsprojekten. Hier wurde zum Beispiel das EXIST-Gründerstipendium um 25 Prozent von 2.000 auf 2.500 Euro monatlich erhöht. Um die Nachhaltigkeit wissenschaftsbasierter Gründungen und deren Zahl zu erhöhen, sollen in diesem Jahr weitere Anreize bei EXIST eingeführt werden. Zur Förderung des Unternehmergeistes gehört u.a. auch, jungen Unternehmen, Gründerinnen und Gründern sowie Personen mit Migrationshintergrund und kreativen Selbständigen den Zugang zu Krediten zu erleichtern. Dazu wurde der Mikrokreditfonds im Mai 2015 mit 80 Millionen Euro neu ausgerichtet.
Beispiel: Gründungs- und Wachstumsfinanzierung verstärken, Unternehmensfinanzierung sichern
Das wichtigste Finanzierungsinstrument für kleine und mittlere Unternehmen sind Kredite. Dazu gehören Bankkredite und Förderdarlehen. Die Mittelstandsfinanzierung durch Kredite ist in Deutschland derzeit sehr gut. Nachholbedarf hat Deutschland allerdings bei der Bereitstellung von Wagniskapital. Es ist vor allem für innovative Start-ups essenziell. Das BMWi hat daher zwei Milliarden Euro zur Stärkung des Wagniskapitalmarktes zur Verfügung gestellt und daraus passgenaue Finanzierungsangebote entwickelt. Ergänzend dazu wird „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital" in diesem Jahr erheblich erweitert, um mehr noch als bisher Business Angels zu motivieren in Start-ups zu investieren. Eine weitere von insgesamt acht Maßnahmen betrifft das Thema Crowdfinanzierung: Das Kleinanlegerschutzgesetz, das Mitte 2015 in Kraft getreten ist, unterstützt den Markt und schützt gleichzeitig Anlegerinteressen.
Beispiel: Rechtsetzung verbessern und Bürokratieabbau vorantreiben
Um den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu reduzieren, hat das Bundeswirtschaftsministerium neun Maßnahmen auf den Weg gebracht. Am 1. Januar 2016 ist zum Beispiel das Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten. Es reduziert die Buchführungs-, Aufzeichnungs- und statistischen Mitteilungspflichten für Unternehmen. Das Vergaberecht wurde im April modernisiert und erleichtert den Zugang zu öffentlichen Aufträgen.
Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands weiter stärken
Im Rahmen von Regionalkonferenzen haben rund 400 Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem und im vergangenen Jahr im direkten Dialog Verbesserungen für eine moderne Mittelstandspolitik vorgeschlagen. Dazu gehören:
- bürokratische Lasten abbauen
- Versorgung mit schnellem Internet auch jenseits von Ballungszentren sicherstellen
- Verkehrsinfrastruktur flächendeckend modernisieren / ausbauen
- Energiekosten im Rahmen halten
- Fachkräftenachwuchs sichern
- Internationalisierung durch Abbau von Hürden und bessere Finanzierung stärken
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Bundesverband der Deutschen Industrie haben sich am 31. Mai 2016 in einer gemeinsamen Erklärung das Ziel gesetzt, auf Grundlage der genannten Vorschläge die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands weiter zu stärken.
Weitere Informationen:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Aktionsprogramm Zukunft Mittelstand - Gemeinsame Erklärung
Die Zukunft des Mittelstands gemeinsam sichern
Dieser Artikel stammt aus dem eMagazin "erfolghoch2" (Ausgabe Juni 2016) des Existenzgründerportals des BMWi. Hier finden Sie den Artikel.