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Bundesfinanzministerium stellt Investmentsteuerreformgesetz vor
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Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung vor. Mit dem Gesetzentwurf soll eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, nach der eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung durchzuführen ist. Darüber hinaus wurde nach Aussagen des Finanzministerium die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen und Lösungsmöglichkeiten für besondere Belastungseffekte im Bereich der Business Angels und Startups geprüft. Im Ergebnis wird im Diskussionsentwurf die Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie eine Steuerermäßigung für Veräußerungsgewinne im Bereich des Wagniskapitals vorgeschlagen.
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. kritisiert den Gesetzesentwurf scharf: Während Deutschland bei den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Venture Capital auf dem letzten Platz in Europa liegt, ist die aktuell gültige steuerliche Befreiung von Veräußerungsgewinnen ein unverzichtbare Investitionsvoraussetzung für Business Angel. Diese elementare Voraussetzung wird mit dem Gesetzesentwurf abgeschafft und durch eine marginale und in der Praxis unbrauchbare bürokratische und intransparente Steuerermäßigung ersetzt.
Dazu erklärt der Vorsitzende des Startups-Verbands, Florian Nöll:
„Die Bundesregierung betont bei jeder Gelegenheit, dass sie die Finanzierungsbedingungen für Start-ups nicht verschlechtern wird. Mit dem Gesetzesentwurf bricht sie dieses Versprechen und entzieht unseren Gründerinnen und Gründern massiv dringend benötigtes Kapital. Die Einbeziehung des komplizierten EU-Beihilferechts bei der Frage der Steuerermäßigung sorgt für Intransparenz und Bürokratie bei den Investoren. Zudem wird Erfolg durch das neue Gesetz betraft. Gelingt einem finanzierten Startups beispielsweise ein Börsengang, erhält der Business Angel die Steuerermäßigung nicht. Dadurch werden wir noch weniger Business-Angel-Investments haben als jetzt.“