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90 Prozent der geförderten Gründerinnen und Gründer bleiben selbständig

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7,5 Prozent der ehemals Geförderten waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt, weniger als 2,5 Prozent arbeitslos. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Nach der Reform des Gründungszuschusses Ende 2011 ist die Nachhaltigkeit der Gründungen damit leicht gestiegen. Vor der Reform lagen die entsprechenden Anteile bei rund 80 Prozent Selbständigen, gut zehn Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und etwas über fünf Prozent Arbeitslosen. Neben der Reform kommen aber ebenfalls andere Erklärungen in Betracht: Die Verbesserungen der Nachhaltigkeit der Gründungen könnten auch auf eine günstigere konjunkturelle Lage zurückzuführen sein, so die Arbeitsmarktforscher. Während vor der Reform des Gründungzuschusses ein Rechtsanspruch auf die Förderung bestand, muss der Gründungswillige jetzt den Arbeitsvermittler davon überzeugen, dass seine Existenzgründung förderungswürdig ist. Die Förderung einer Existenzgründung kommt dabei erst dann in Betracht, wenn die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung nicht aussichtsreich erscheint.

Weitere Informationen: www.iab.de

Dieser Beitrag stammt vom BMWi-Existenzgründungsportal, http://www.existenzgruender.de/. Hier finden Sie den Artikel.

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